Die Tätigkeit meiner Kanzlei beschränkt sich auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer und damit zusammenhängende Steuerrechtsgebiete (Bewertung,
Grunderwerbsteuer).
In Todesfällen erstelle ich bei Bedarf die Einkommensteuererklärungen des/der Verstorbenen - soweit sie zuvor nicht steuerlich beraten wurden.