Die Erbschaft- und Schenkungsteuer bietet Gestaltungsmöglichkeiten wie kaum eine andere Steuerart. Es gibt viele Möglichkeiten die Steuerlast zu senken - und noch mehr, zu viel Steuern zu
zahlen.
Durch Schenkungen zu Lebzeiten, die Wahl des ehelichen Güterstandes, die Gestaltung der Erbfolge und vieles mehr lassen sich Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze gezielt beeinflussen, so
dass die Steuerlast minimiert wird.
Welche Gestaltungen sind wirtschaftlich sinnvoll und gewünscht, welche überhaupt möglich?
Ich erkläre Ihnen gerne ausführlich und verständlich die steuerliche Rechtslage, stelle Ihnen Handlungsmöglichkeiten vor und spreche Empfehlungen aus, so dass Sie Ihre Entscheidungen
wohlbegründet treffen können.
Ist der Erbfall eingetreten, ergeben sich für die Erben bzw. für den/die Testamentsvollstrecker(in) steuerliche Pflichten. Genauso ergeben sich bei Schenkungen Steuererklärungspflichten.
Die Bewertung der Nachlassgegenstände z.B. Immobilien, die steuerlich erforderliche Bewertung der ehelichen Ausgleichsforderung bei gesetzlichem Güterstand und die Berechnung der einzelnen
Erbteile, Vermächtnisse und Schulden bedarf spezieller Fachkenntnisse und Erfahrungen.
Die Erklärungen für die Bewertung von Immobilien, Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften können für die Beteiligten nur einheitlich abgegeben werden. Bei der
Erbschaftsteuererklärung ist es oft sinnvoll.
– Termine nach Vereinbarung
– Hausbesuche